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   OLG Bremen, 08.03.2012 - 3 U 41/11   

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https://dejure.org/2012,9850
OLG Bremen, 08.03.2012 - 3 U 41/11 (https://dejure.org/2012,9850)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.03.2012 - 3 U 41/11 (https://dejure.org/2012,9850)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. März 2012 - 3 U 41/11 (https://dejure.org/2012,9850)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB § 314 Abs. 1 Satz 1; VVG n.F. § 206 Abs 1 Satz 1; ZPO § 522 Abs. 2, 940
    Versicherungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung hinsichtlich der Eintrittspflicht des privaten Krankenversicherers für die Kosten einer Heilbehandlung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Feststellung der Behandlungskostenübernahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung hinsichtlich der Eintrittspflicht des privaten Krankenversicherers für die Kosten einer Heilbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1177
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 50/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2012 - 3 U 41/11
    Soweit das Landgericht zum Verfügungsanspruch ausgeführt hat, dass der fristlosen Kündigung § 206 VVG entgegenstehe, kann dem jedenfalls nach der Entscheidung des BGH vom 07.12.2011 (NJW 2012, 376) nicht mehr gefolgt werden.
  • OLG Koblenz, 07.08.2008 - 10 W 486/08

    Privatkrankenversicherung: Einstweiliger Rechtsschutz auf Feststellung der

    Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2012 - 3 U 41/11
    Eine einstweilige Verfügung zur Feststellung der Verpflichtung eines Krankenversicherungsunternehmens, die Kosten für eine vom Verfügungskläger gewünschte Behandlung zu übernehmen, kommt nur bei einer existenziellen Notlage und damit nur dann in Betracht, wenn feststeht, dass der Verfügungskläger die Kosten einer lebenserhaltenden Behandlung nicht selbst tragen kann, die Behandlung als solche eilbedürftig ist und der Verfügungsbeklagte diese Kosten mit hoher Wahrscheinlichkeit wird erstatten müssen (OLG Koblenz, VersR 2008, 1638 ff.; OLG Oldenburg, Beschl. v. 04.03.2011, Az. 5 W 11/11, zitiert nach Juris).
  • OLG Oldenburg, 23.11.2011 - 5 U 141/11

    Recht des Krankenversicherers zur Kündigung des

    Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2012 - 3 U 41/11
    § 206 Abs. 1 S. 1 VVG ist teleologisch dahin zu reduzieren, dass er ausnahmslos eine außerordentliche Kündigung wegen Prämienverzugs verbietet, während eine Kündigung wegen sonstiger schwerer Vertragsverletzungen unter den Voraussetzungen des § 314 BGB möglich ist (BGH, a.a.O.; so auch OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.11.2011, Az. 5 U 141/11, zitiert nach Juris).
  • OLG Oldenburg, 04.03.2011 - 5 W 11/11

    Keine einstweilige Verfügung auf Gewährung des Krankenversicherungsschutzes ohne

    Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2012 - 3 U 41/11
    Eine einstweilige Verfügung zur Feststellung der Verpflichtung eines Krankenversicherungsunternehmens, die Kosten für eine vom Verfügungskläger gewünschte Behandlung zu übernehmen, kommt nur bei einer existenziellen Notlage und damit nur dann in Betracht, wenn feststeht, dass der Verfügungskläger die Kosten einer lebenserhaltenden Behandlung nicht selbst tragen kann, die Behandlung als solche eilbedürftig ist und der Verfügungsbeklagte diese Kosten mit hoher Wahrscheinlichkeit wird erstatten müssen (OLG Koblenz, VersR 2008, 1638 ff.; OLG Oldenburg, Beschl. v. 04.03.2011, Az. 5 W 11/11, zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 4 U 6/15

    Durchsetzung der Kostenübernahme für eine Heilbehandlung durch die private

    Sie kommt nur bei einer existentiellen Notlage und nur dann in Betracht, wenn fest steht, dass der Versicherungsnehmer die Kosten einer lebenserhaltenden Behandlung nicht selbst tragen kann, die Behandlung als solche eilbedürftig ist und der Versicherer diese Kosten mit hoher Wahrscheinlichkeit wird erstatten müssen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2012, 1177; OLG Köln, NJW-RR 1995, 546; OLG Jena, NJW-RR 2012, 862; OLG Koblenz, NJOZ 2009, 130; OLG Hamm, NJW 2006, 1201 und NJW 2012, 321).
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